Rechtslage Cannabis – ein Vergleich

Rechtslage Cannabis – ein Vergleich zwischen Deutschland und Schweiz

Vergleich der Rechtslage Cannabis in Deutschland und der Schweiz:

Deutschland

1929: Einführung des Opiumgesetzes, welches die Grundlage für die Cannabis-Regulierung bis 1972 bildete. 1972: Erlass des neuen Betäubungsmittelgesetzes, das die Cannabis-Gesetze verschärft. 1994: Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes, Besitz geringer Mengen Cannabis wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. 2017: Medizinischer Gebrauch von Cannabis auf Rezept wird in Deutschland legalisiert. 2021: Die neue Bundesregierung kündigt die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke an.

Schweiz

1952: Erstes Verbot gegen Cannabis durch den Schweizer Bundesrat. Verbot wird durch das Schweizer Parlament bestätigt. 1975: Aufnahme von Cannabis und Hanf ins heute noch gültige Betäubungsmittelgesetz. <2017: Das Bundesgericht entscheidet, dass der Besitz kleiner Mengen ohne Konsum nicht bußgeldpflichtig ist. 2021: Das Parlament stimmt für wissenschaftliche Pilotversuche zum Cannabisgebrauch. 2023: Start des ersten Pilotprojekts für den legalen Cannabisverkauf in Basel.

Cannabis-Regulierung in Deutschland und der Schweiz: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Die Cannabis Regulierung in Deutschland und der Schweiz weist einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.

Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  1. Verbot von Cannabis zu rekreativen Zwecken:
    • Deutschland: Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird in Deutschland nicht Realität. Es gibt Bestrebungen, die Legalisierung zu überdenken, aber bisher bleibt der Konsum zu rekreativen Zwecken verboten 1.
    • Schweiz: Auch in der Schweiz ist der Konsum von Cannabis zu rekreativen Zwecken nach wie vor verboten. Es gibt jedoch politische Diskussionen über eine mögliche Neuregelung 2.
  2. Medizinische Verwendung:
    • Deutschland: Medizinisches Cannabis ist in Deutschland legal und kann unter bestimmten Bedingungen verschrieben werden.
    • Schweiz: Auch in der Schweiz ist die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt, insbesondere für Schmerzpatienten.
  3. Eigenanbau:
    • Deutschland: Der Eigenanbau von Cannabis für den Privatgebrauch wird in begrenztem Umfang erlaubt sein, vorausgesetzt, man ist mindestens 18 Jahre alt. Bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis sollen straffrei sein.
    • Es gibt Bestrebungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus Pilotversuchen zu berücksichtigen, um eine Neuregelung zu ermöglichen 2.
  4. Jugendschutz und Gesundheit:
    • Beide Länder: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums stehen im Fokus der Regulierung.
Insgesamt zeigt sich, dass beide Länder die Cannabis-Regulierung sorgfältig abwägen und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die Legalisierung zu rekreativen Zwecken bleibt jedoch ein kontroverses Thema, das weiterhin diskutiert wird.
Die Regulierung von Cannabis in Deutschland haben wir ein einem anderen Beitrag thematisiert: Cannabis Legalisierung Deutschland 1.0

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