Klarheit: CBD ist kein Betäubungsmittel. Der EU-Gerichtshof urteilte am 19.11.2020

CBD

Der Europäische Gerichtshof hat letzten Donnerstag ein richtungsweisendes Urteil zum freien Warenverkehr mit CBD gesprochen.

Im Zuge eines Verfahrens über die Vermarktung von CBD-Produkten stellte der Gerichtshof fest: „das in Rede stehende Cannabidiol kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden.“

Luzern 23.11.2020.

Weiter schreibt der EuGH nach seinem Urteil vom 19.11.2020 in seiner diesbezüglichen Pressemeldung: „Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

„Nach diesem Urteil muss die EU-Kommission ihren Plan, natürliches CBD als Suchtmittel einzustufen, sofort lassen.

Wenn sogar der europäische Gerichtshof feststellt, dass mit Cannabidiole „die Gesundheit und das Wohl der Menschheit“ geschützt wird, steht für uns noch deutlicher fest: #CBDbleibt

Über Petition rechtliche Absicherung gefordertBereits mehr als 18.000 Menschen haben bereits die Online-Petition zum Erhalt von natürlichem Cannabidiol unterschrieben. Wir fordern daher von der Bundesregierung, auf diese Menschen und das neueste EuGH-Urteil zu hören und das Verbot von natürlichem Cannabidiol auf EU-Ebene zu stoppen und in Österreich für eine rechtliche Absicherung zu sorgen“, so Friedl abschliessend.

Diverse Hersteller und Händler von pharmazeutischen CBD-Produkten haben Monate der Ungewissheit hinter sich: Nachdem die EU-Kommission zur vorläufigen Auffassung gelangt war, dass CBD ein Betäubungsmittel sei, stand mit Blick auf eine Neueinstufung der WHO im Dezember die Befürchtung im Raum, dass harte Zeiten mit regulatorischen Verschärfungen bevorstehen.

Doch nun fährt der Kommission der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil in die Parade, das Branchenexperten als wegweisend betrachten – und zwar nicht nur für CBD-Öle und Extrakte, sondern auch für Kosmetika im Handel innerhalb der gesamten EU.

Obwohl die Schweiz nicht sofort betroffen wäre ist eine grosse Erleichterung bei den Produzenten und Händler von CBD zu spüren.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung

 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Warenkorb
Bist du älter als 18 Jahre? DU MUSST 18 JAHRE ALT SEIN UM DIE SEITE ZU BETRETEN - Bitte bestätige dein Alter
Nach oben scrollen