Vergleich der Rechtslage Cannabis in Deutschland und der Schweiz:
Deutschland
1929: Einführung des Opiumgesetzes, welches die Grundlage für die Cannabis-Regulierung bis 1972 bildete. 1972: Erlass des neuen Betäubungsmittelgesetzes, das die Cannabis-Gesetze verschärft. 1994: Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes, Besitz geringer Mengen Cannabis wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. 2017: Medizinischer Gebrauch von Cannabis auf Rezept wird in Deutschland legalisiert. 2021: Die neue Bundesregierung kündigt die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke an.Schweiz
1952: Erstes Verbot gegen Cannabis durch den Schweizer Bundesrat. Verbot wird durch das Schweizer Parlament bestätigt. 1975: Aufnahme von Cannabis und Hanf ins heute noch gültige Betäubungsmittelgesetz. <2017: Das Bundesgericht entscheidet, dass der Besitz kleiner Mengen ohne Konsum nicht bußgeldpflichtig ist. 2021: Das Parlament stimmt für wissenschaftliche Pilotversuche zum Cannabisgebrauch. 2023: Start des ersten Pilotprojekts für den legalen Cannabisverkauf in Basel.Cannabis-Regulierung in Deutschland und der Schweiz: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Die Cannabis Regulierung in Deutschland und der Schweiz weist einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.Hier sind die wichtigsten Aspekte:
- Verbot von Cannabis zu rekreativen Zwecken:
- Deutschland: Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird in Deutschland nicht Realität. Es gibt Bestrebungen, die Legalisierung zu überdenken, aber bisher bleibt der Konsum zu rekreativen Zwecken verboten 1.
- Schweiz: Auch in der Schweiz ist der Konsum von Cannabis zu rekreativen Zwecken nach wie vor verboten. Es gibt jedoch politische Diskussionen über eine mögliche Neuregelung 2.
- Medizinische Verwendung:
- Deutschland: Medizinisches Cannabis ist in Deutschland legal und kann unter bestimmten Bedingungen verschrieben werden.
- Schweiz: Auch in der Schweiz ist die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt, insbesondere für Schmerzpatienten.
- Eigenanbau:
- Deutschland: Der Eigenanbau von Cannabis für den Privatgebrauch wird in begrenztem Umfang erlaubt sein, vorausgesetzt, man ist mindestens 18 Jahre alt. Bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis sollen straffrei sein.
- Es gibt Bestrebungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus Pilotversuchen zu berücksichtigen, um eine Neuregelung zu ermöglichen 2.
- Jugendschutz und Gesundheit:
- Beide Länder: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums stehen im Fokus der Regulierung.
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