17.03.2023 OncoMag
Cannabis in der Palliativmedizin Verbesserung der Symptome und der Lebensqualität Im Juli 2022 publizierte das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Abschlussbericht der Begleiterhebung zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln. In vielen Fällen wurde eine Verbesserung der Symptome und der Lebensqualität bei gutem Sicherheitsprofil berichtet. «Bezogen auf Menschen mit chronischen Schmerzen bestätigen die Ergebnisse unsere Erfahrungen aus der Praxis», sagte Dr.Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). Besonders Palliativpatientlinnen können seiner Erfahrung nach von den Cannabiswirkungen profitieren.
Die wichtigsten Ergebnisse der Begleiterhebung im Überblick: – In 76,4% der Fälle werden Cannabinoide bei chronischen Schmerzen eingesetzt. – In 75% der Fälle Verbesserung der Symptomatik. – In 70%der Fälle Verbesserung der Lebensqualität. – Verordnete Arzneimittel sind Dronabinol (62,2%), Blüten (16,5%), Extrakte (13%), Sativex® (8%). – Mittlere Tagesdosis an THC bei Verwendung von Dronabinol, Cannabisextrakten und Sativex®: ca.
15 mg. – Mittlere Tagesdosis an THC bei Verwendung von Cannabisblüten: 249 mg. – Nebenwirkungen waren häufig, aber in der Regel nicht schwerwiegend (Müdigkeit und Schwindel). – Mit Cannabisblüten behandelte Personen bewerten den Therapieerfolg höher. Die wichtigste Nachricht aus dem Abschlussbericht war für Dr.
Horlemann, dass Cannabinoide schwerkranken Menschen helfen können, wenn Standardtherapien erschöpft sind: «Viele Patienten berichten über positive Effekte und wenig Nebenwirkungen, wenn die Dosis vorsichtig auftitriert wird. Selbst ältere Menschen über 70 Jahre berichten von einer guten Verträglichkeit.» So wie die Autorinnen des Abschlussberichts sah Dr. Horlemann die hohe THC-Dosis bei der Anwendung von Cannabisblüten kritisch: «Das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit ist beim Einsatz von Cannabisblüten eindeutig höher als bei anderen Applikationsformen, da häufig übertherapeutische Dosierungen erreicht werden.» Insgesamt hoffe die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin auf eine Verbesserung der Evidenzlage.
Denn Cannabinoide können nicht allen Patientinnen helfen. Der DGS-Präsident betonte, dass die Verordnung dieser besonderen Substanzen eine Schulung der entsprechenden Fachgruppen erfordert. (red) Quellen | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Abschlussbericht der Begleiterhebung nach §31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln. 2022.
Quelle:
www.bfarm.de/cannabis-begleiterhebung