Exklusiv THC-Grenzwert für Cannabis im Strassenverkehr

Grenzwert Cannabis Strassenverkehr

THC im Strassenverkehr-Grenzwert

Ist der in der Schweiz geltende Nulltoleranz für THC in Strassenverkehr wissenschaftlich zu rechtfertigen? Mit dieser Frage befasst sich eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Literaturanalyse, welche vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel (Bucher et al., 2020) veröffentlicht wurde.

Ziel der Arbeit war, eine wissenschaftliche Basis zu erhalten, um Empfehlungen zu möglichen zukünftigen Anpassungen der geltenden Regelungen machen zu können.

THC im Strassenverkehr
Traffic lights on one of streets with marihuana green shape light in Switzerland

In der Schweiz gilt seit 2005 eine Nulltoleranz bei THC im Blut von Fahrzeuglenkern. Dies entsprich max 1.5ng/mL im Vollblut. Kritisiert wird bei dieser Handhabung, dass dabei nicht berücksichtigt wird, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit vorliegt oder nicht. Cannabis wird dabei wie jedes andere verbotene Betäubungsmittel behandelt unabhängig von seiner tatsächlichen Auswirkung.

Der Vergleich von zahlreichen weltweit veröffentlichten Studien und vielen weiteren Quellen die sich mit dem Thema der Grenzwerte von THC im Strassenverkehr befassen, haben ergeben, dass es sinnvoll ist, den aktuell in der Schweiz gültigen Grenzwert zu hinterfragen.

Studien zu Folge ist ein Cannabis Konsum nicht gleichzusetzen mit Alkoholkonsum im Bezug auf die Fahrfähigkeit. Einige Untersuchungen zeigen, dass ein niedriger THC Gehalt im Blut die Unfallanfälligkeit im Vergleich zu nüchternen Fahrern sogar senkt. In niedriger Konzentration führt der THC-Gehalt zu vorsichtigerem Fahren, wo hingegen Alkohol konsumierende Fahrer zu Selbstüberschätzung und einem risikoreicheren Fahrstil neigen.

Es wurden Unterschiede festgestellt zwischen den Einnahmeformen (Rauchen oder Einnahme), diese wirkt sich auf die Wirkungsstärke und -dauer, aber auch auf die Konzentration des THC im Blut aus.

Nachweisbar ist ausserdem, dass ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol zu einer deutlichen Verschlechterung der Fahrfähigkeit führt als wenn die einzelnen Substanzen in gleicher Menge einzeln eingenommen werden.

Die Analyse bespricht auch die Regulierung des THC-Grenzwertes international.

Abschliessend präsentiert die Literaturanalyse drei Entwicklungsszenarien in Bezuk  auf die zukünftige, mögliche Anpassung des THC im Strassenverkehr.

  1. Aktuelle Grenzwertregelung wird beibehalten. Die Gefahr besteht weiterhin, dass Leute bestraft werden, deren Fahrfähigkeit möglicherweise trotz leicht erhöhtem THC-Wert nicht beeinträchtigt ist.
  2. Der Grenzwert wird auf einen Schwellenwert von 3ng/mL angehoben. Folge davon wäre, dass nur Lenker belangt werden die tatsächlich eine Messbare Fahrbeeinträchtigung durch den THC Wert aufweisen.
  3. Ein Mehrstufiges System mit zwei Grenzwerten (1.5ng/mL und 3ng/mL). Für den Bereich zwischen den Grenzwerten können Administrativmassnahmen angeordnet werden (z.B. Ausweisentzug), an der oberen Grenze ist die Fahrunfähigkeit erwiesen, wodurch eine Fahrfähigkeitsabklärung erforderlich ist.

Link zur Literaturanalyse der Uni Basel: Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr (pdf)

Etwas leichtere Lektüre als Zusammenfassung: Faktenblatt THC-Grenzwert für Cannabis im Strassenverkehr (pdf)

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6 Kommentare zu „Exklusiv THC-Grenzwert für Cannabis im Strassenverkehr“

  1. Benutzerbild von Demm

    Gerade aus Deutschland aufgeschnappt: 25.08.2022

    Die geplante Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken führt zu vielen Detailfragen, für die es zeitnah pragmatische Lösungen zu finden gilt. Der rechtssichere Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr klingt dabei erst einmal nach einem sehr technischen Thema. Eine Neuregelung würde als Baustein einer sicheren Legalisierung aber ein zentrales und sehr konkretes Problem für Patientinnen und Patienten sowie Konsumierende lösen: Aktuell kann selbst der seltene Konsum von Cannabis vollkommen ohne Bezug zum Straßenverkehr ein schwerwiegendes Risiko für die Fahrerlaubnis nach sich ziehen – mit allen Konsequenzen für die alltägliche und berufliche Lebensrealität der Betroffenen. Expertinnen und Experten setzen sich deshalb aktuell mit zentralen Fragen einer Neuregelung auseinander.

    Worum geht es in der Debatte?

    Wer sich in Deutschland aktuell einem polizeilichen Drogentest unterzieht, dem drohen ab einer Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum Strafen. Das kann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch nicht selten ein Fahrverbot bedeuten. Während in anderen Ländern die Konzentration im Blut gemessen wird, orientiert man sich in Deutschland am Blutserum. Das trägt zu einer weiteren Verschärfung des Grenzwertes bei.

    Auf den ersten Blick gibt es hier Ähnlichkeiten zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. Doch es gibt auch entscheidende Unterschiede: Um den aktuell relevanten Schwellenwert zu messen, muss nicht zwangsläufig der Konsum von Cannabis unmittelbar vorangegangen sein. Denn der aktuelle Grenzwert bildet lediglich die kleinstmögliche, sicher nachweisbare Konzentration von THC im Blut ab. Laut Expertinnen und Experten könne THC auch dann noch im Blut nachgewiesen werden, wenn der Konsum bereits mehrere Tage zurückliegt und keine körperlichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind. Die für die Fahrsicherheit relevante Beeinträchtigung ergebe sich aus den individuellen körperlichen Eigenschaften sowie den Konsumgewohnheiten der Betroffenen.

    Wer fordert was?

    Es stellt sich also zwangsläufig die Frage, ob ein positiv-Test mit dem aktuell angewendeten Grenzwert überhaupt als Indikator für die Fahrtüchtigkeit einer Person herangezogen werden kann – wie es beispielsweise bei Alkohol der Fall ist. Im Rahmen des Deutschen Verkehrsgerichtstags vergangene Woche in Goslar haben Unfall- und Rechtsexpertinnen und -experten diese Frage für sich mit Nein beantwortet.

    Ein positives Ergebnis sei unter den bestehenden Grenzwerten kein ausreichender Indikator für eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit. Das Problem ist hier: allgemein akzeptierte und wissenschaftlich begründete Grenzwerte, die den Rauschzustand, die körperlichen Beeinträchtigungen oder die Gefahr für den übrigen Verkehr mit einbeziehen, existieren für Cannabis bisher nicht. Bei Alkohol verhält sich das ganz anders: Dort werden die Promille-Werte über ihren gut nachgewiesenen Zusammenhang mit statistischen Unfallrisiken begründet.

    Das erklärt auch, wieso sich z.B. der TÜV-Verband bisher nicht für eine Anhebung des Grenzwertes ausgesprochen hat. Der Verband verweist auf die vergangene Rechtfertigung des bestehenden Grenzwertes. Dort war ausschließlich die vollständige Trennung zwischen Konsum und Fahren maßgeblich. Der Verband argumentiert, es gebe noch keine Evidenzen, die einen höheren Grenzwert rechtfertigen. Auch hier steht also die Forderung nach einem begründeten Grenzwert im Vordergrund. Der Verkehrsgerichtstag hat sich abschließend für eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Verkehr ausgesprochen.

    In der öffentlichen Debatte werden Grenzwerte zwischen zwei und fünf Nanogramm pro Milliliter Blutserum diskutiert. Begründet wird das z.B. mit der Unfallhäufigkeit, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen als Kennwert ermittelt wird. Demnach würden etwa bei einer THC-Konzentration von 3,8 Nanogramm Beeinträchtigungen vergleichbar zum Grenzwert bei Alkohol vorliegen. Volker Wissing, der Bundesminister für Digitales und Verkehr, plädiert in dieser Debatte dafür, den genauen Grenzwert als Sache der Rechtsprechung zu betrachten.

    Wie gehen andere Länder damit um?

    In den Vereinigten Staaten sammeln immer mehr Bundesstaaten Erfahrungen mit einer legalen Abgabe von Cannabis. Nicht überraschend ist daher, dass man dort eine Antwort auf die Frage eines angemessenen Grenzwertes finden möchte. Aus diesem Grund möchte der Kongress im „Marijuana Opportunity Reinvestment and Expungement Act“ die National Highway Traffic Safety Administration anweisen, Methoden zu finden, mit denen eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr festgestellt werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchung können potentiell eine große Signalwirkung für andere Länder haben.

    Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt die Frage nach einem sinnvollen Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr weiterhin ein international ungelöstes Problem. Unabhängig davon, wo genau letztendlich der Grenzwert zu verorten ist oder auf welches Indiz hin die Fahrtüchtigkeit untersucht wird: Die Bundesregierung hat sich mit der kontrollierten Abgabe zu Genusszwecken auch das Ziel gesetzt, den Spagat aus Gewährleistung der Verkehrssicherheit einerseits und Rechtssicherheit für Konsumierende andererseits zu schaffen. Wenn dies gelingt, profitieren nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Konsumierende von Genusscannabis, sondern auch die Justiz und die allgemeine Verkehrssicherheit.

  2. Pingback: Die Schweiz möchte Cannabis Legal? - Hochwertige Cannabis Produkte - Firstclass

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