THC im Strassenverkehr – Nulltoleranz auf dem Prüfstand?
Die Diskussion um den THC-Grenzwert im Schweizer Strassenverkehr ist aktueller denn je. Während die gesetzliche Regelung seit Jahren unverändert gilt, zeigen wissenschaftliche Analysen, dass die Beurteilung der Fahrfähigkeit komplexer ist, als ein fixer Grenzwert vermuten lässt.
Seit 2005 gilt in der Schweiz ein THC-Grenzwert von 1.5 ng/mL im Blut. Der aktuelle THC-Grenzwert in der Schweiz liegt damit deutlich unter internationalen Vergleichswerten. Wer darüber liegt, gilt rechtlich als fahrunfähig – unabhängig davon, ob eine konkrete Beeinträchtigung tatsächlich festgestellt wird.
Genau dieser Automatismus steht zunehmend im Fokus der fachlichen und politischen Diskussion.
Was die aktuelle Analyse zeigt:
– THC wirkt nicht wie Alkohol – direkte Vergleichsmodelle greifen zu kurz
– Niedrige THC-Werte führen teilweise zu vorsichtigerem Fahrverhalten
– Mischkonsum mit Alkohol erhöht das Risiko deutlich stärker als THC allein
– Die Konsumform (Inhalation vs. orale Einnahme) beeinflusst Dauer und Intensität der Wirkung
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bericht „THC-Grenzwerte im Strassenverkehr“ (Bucher et al., 2020)
Diskussion um Anpassungen
Die Analyse diskutiert mögliche Alternativen zur heutigen Regelung – darunter ein mehrstufiges Modell oder eine Anhebung des Grenzwerts auf 3 ng/mL. Eine gesetzliche Anpassung ist bislang jedoch noch nicht erfolgt.
Was bedeutet der THC-Grenzwert für CBD-Konsumierende?
Auch wenn CBD nicht psychoaktiv wirkt, können Vollspektrum-Produkte minimale THC-Spuren enthalten. Die unabhängige Organisation RoadCross Schweiz weist darauf hin, dass bei regelmässigem Konsum Vorsicht geboten ist – insbesondere im Strassenverkehr.
Cannabismedizin und Fahrfähigkeit
Bei ärztlich verschriebener Cannabismedizin ist die Beurteilung besonders differenziert. Laut medcan.ch kann Fahrfähigkeit im Einzelfall gegeben sein – rechtlich relevant bleibt jedoch der gemessene THC-Wert.
Wo stehen wir heute?
Die wissenschaftliche Diskussion um THC-Grenzwerte im Strassenverkehr ist nicht abgeschlossen. Während die Gesetzgebung weiterhin auf einem pauschalen Grenzwert basiert, zeigt die Forschung ein differenzierteres Bild.
Für Konsumierende bedeutet das:
– Die eigene Produktzusammensetzung kennen
– Mischkonsum mit Alkohol vermeiden
– Im Zweifel auf das Fahren verzichten
Eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem ersten Beitrag zum Thema.









