Was wir heute, im Jahr 2026, wissen
Im Februar 2019 haben wir hier über eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation berichtet, die in der Hanfbranche mit Spannung erwartet worden war. Die WHO schlug vor, Cannabis in den internationalen Drogenabkommen neu einzustufen. Offen blieb, ob und wann die Vereinten Nationen darüber entscheiden.
Jetzt lässt sich die Geschichte zu Ende erzählen: was die WHO empfohlen hat, was die UNO daraus gemacht hat und wo die Schweiz im Herbst 2026 steht.
Grafik Zeitstrahl
Die wichtigsten Etappen
- 2019JanuarDie WHO legt der Suchtstoffkommission der UNO ihre Empfehlungen zur Einstufung von Cannabis vor.
- 2020DezemberDie Kommission streicht Cannabis aus Tabelle IV des Abkommens von 1961. Die übrigen Empfehlungen lehnt sie ab.
- 2023BeginnIn der Schweiz nehmen die ersten wissenschaftlich begleiteten Pilotversuche mit Cannabis den Betrieb auf.
- 2025August bis DezemberDer Vorentwurf zum Cannabisproduktegesetz ist in der Vernehmlassung.
- 2026MaiDie Gesundheitskommission des Nationalrats gibt den Entwurf zur Überarbeitung an ihre Subkommission zurück.
Worum es 2019 ging
Cannabis ist international in zwei Abkommen geregelt, im Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 und im Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971. Cannabis und Cannabisharz standen seit Jahrzehnten in den strengsten Tabellen I und IV des Abkommens von 1961.
Im Januar 2019 legte der Expertenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit mehrere Empfehlungen vor. Die drei wichtigsten lauteten:
- Cannabis und Cannabisharz sollen aus Tabelle IV gestrichen werden.
- THC soll aus dem Abkommen von 1971 in das Abkommen von 1961 verschoben werden.
- Zubereitungen, die überwiegend CBD und höchstens 0,2 Prozent THC enthalten, sollen ausdrücklich nicht international kontrolliert werden.
Der Entscheid der UNO im Dezember 2020
Die Abstimmung wurde mehrfach verschoben. Am 2. Dezember 2020 entschied die Suchtstoffkommission in Wien knapp. Mit 27 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung wurden Cannabis und Cannabisharz aus Tabelle IV gestrichen. In Tabelle I bleiben beide aufgeführt und damit weiterhin allen Kontrollmassnahmen des Abkommens unterstellt.
Den übrigen Empfehlungen folgte die Kommission nicht. Die Verschiebung von THC wurde mit 23 zu 28 Stimmen abgelehnt, und auch die vorgeschlagene Klarstellung zu CBD Zubereitungen fand keine Mehrheit.
Was der Entscheid bedeutet und was nicht
Die Streichung aus Tabelle IV war vor allem ein Signal. An den Pflichten der Staaten ändert sie wenig, denn die Kontrolle nach Tabelle I bleibt bestehen. Die Europäische Union hielt in ihrer Stimmerklärung fest, der Entscheid sei nicht als Schritt zur Liberalisierung des Konsums zu verstehen. Wie ein Land Cannabis im Inland regelt, entscheidet es im Rahmen der Abkommen weiterhin selbst.
Die Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz entscheidet der THC Gehalt über die Einordnung. Cannabis mit 1 Prozent THC oder mehr gilt als Betäubungsmittel und ist nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Hanf mit weniger als 1 Prozent THC fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese Grenze gilt seit der Revision der Betäubungsmittelverordnung im Jahr 2011.
Ein rechtsfreier Raum ist das nicht. Je nach Produktart gelten für Hanfprodukte unter der Grenze das Lebensmittelrecht, das Chemikalienrecht, das Tabakrecht, das Produktsicherheitsrecht oder das Heilmittelrecht. Unsere CBD Öle zum Beispiel werden als chemische Produkte in Verkehr gebracht.
Pilotversuche und ein neues Gesetz
Seit 2023 wird Cannabis in mehreren Schweizer Städten im Rahmen von Pilotversuchen unter wissenschaftlicher Begleitung an erwachsene Konsumierende abgegeben. Die Versuche sollen Grundlagen für eine künftige Regulierung liefern.
Parallel arbeitet das Parlament an einem Bundesgesetz über Cannabisprodukte, kurz CanPG, angestossen durch die parlamentarische Initiative 20.473 von Heinz Siegenthaler. Der Vorentwurf sieht unter anderem den Verkauf über lizenzierte Verkaufsstellen, den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, ein Mindestalter von 18 Jahren und ein umfassendes Werbeverbot vor.
Die Vernehmlassung endete am 1. Dezember 2025 mit gemischten Rückmeldungen. Zehn Kantone stimmten zu oder neigten dazu, fünfzehn lehnten ab oder neigten zur Ablehnung. Am 7. Mai 2026 gab die Gesundheitskommission des Nationalrats den Entwurf zur Überarbeitung an ihre Subkommission zurück. Wann das Parlament darüber berät, ist offen.
Was das für CBD Produkte heisst
Das geplante Gesetz zielt auf THC haltiges Cannabis. Hanfprodukte mit weniger als 1 Prozent THC fallen heute nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, daran haben weder der Entscheid der UNO noch die laufende Gesetzgebung bisher etwas geändert. Ob der weitere Prozess auch Produkte unter der Grenze berührt, lässt sich heute nicht sagen. Wir berichten, sobald konkrete Entscheide vorliegen.
Unabhängig davon bleibt für uns eines gleich. Jede Charge wird im Labor analysiert, und die Analyseberichte sind für alle einsehbar. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite zur Qualität aus der Schweiz.
Quellen
- UNODC, Medienmitteilung zu den Abstimmungen der Suchtstoffkommission vom 2. Dezember 2020: https://www.unodc.org/unodc/en/frontpage/2020/December/cnd-votes-on-recommendations-for-cannabis-and-cannabis-related-substances.html
- Europäische Union, Stimmerklärung zur Abstimmung vom 2. Dezember 2020: https://www.eeas.europa.eu/delegations/vienna-international-organisations/explanation-cnd-vote-who-scheduling-recommendations_en
- Bundesamt für Gesundheit, Neues Cannabisproduktegesetz: https://www.bag.admin.ch/de/neues-cannabisproduktegesetz
- Parlamentsdienste, Medienmitteilung der SGK-N zur Eröffnung der Vernehmlassung vom 29. August 2025: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2025-08-29.aspx?lang=1031
- Infodrog, Dossier Cannabispolitik: https://www.infodrog.ch/de/wissen/suchtpolitik/cannabispolitik.html
Stand der Informationen: September 2026. Rechtliche Entwicklungen können sich laufend ändern.
