Der erste regulierte Verkauf
Am 30. Januar 2023 begann in neun Basler Apotheken die Abgabe von Cannabis. Die Studie zählte 378 Teilnehmende, von denen eine erste Gruppe von rund 180 Personen sofort einkaufen konnte.
Es war der erste regulierte Cannabisverkauf der Schweiz, möglich gemacht durch den sogenannten Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz.
Der Versuch war auf zweieinhalb Jahre angelegt. Teilnehmende konnten mit einem Ausweis THC haltige Produkte beziehen, kontrolliert und wissenschaftlich begleitet.
Was seither passiert ist
Basel blieb nicht allein. In weiteren Städten starteten eigene Versuche, darunter Zürich, Bern, Biel, Luzern, Lausanne und Genf. Alle liefern Daten für dieselbe Frage: Was ändert sich, wenn Cannabis reguliert statt verboten abgegeben wird?
Parallel arbeitet das Parlament an einem Bundesgesetz über Cannabisprodukte. Die Vernehmlassung dazu endete im Dezember 2025, seit Mai 2026 wird der Entwurf überarbeitet.
Mehr dazu in unserem Beitrag zur WHO Empfehlung.
THC und CBD, zwei verschiedene Fragen
Die Pilotversuche betreffen Cannabis mit einem THC Gehalt von 1 Prozent oder mehr, das als Betäubungsmittel gilt. Hanfprodukte mit weniger als 1 Prozent THC fallen nicht darunter und sind davon nicht betroffen.
Deshalb sind CBD Produkte in Apotheken, Drogerien und im Onlinehandel seit Jahren frei erhältlich, während über THC noch verhandelt wird. Wer nicht an einer Studie teilnimmt, erhält in der Apotheke also CBD, aber kein THC haltiges Cannabis.
Unsere Produkte
Wir führen ausschliesslich Produkte mit weniger als 1 Prozent THC. Jede Charge wird im Labor analysiert, die Analyseberichte sind einsehbar. Wie unsere Produkte in der Schweiz eingestuft sind, zeigt auch das BAG Produkteregister.
Pilotversuche mit Cannabis in Zahlen
Ausgewählte Eckdaten, Stand 2025/2026
Quellen: Bundesamt für Gesundheit, Kanton Basel-Stadt und Universität Zürich.
Erste Erkenntnisse
Keine öffentlichen Ordnungsprobleme, kein Abfluss in den illegalen Markt, leichte Verschiebung zu risikoärmeren Konsumformen. Die monatliche Bezugsmenge pro Person blieb über die gesamte Laufzeit stabil, der Konsum stieg also trotz legaler Verfügbarkeit nicht an.
Die Gesamtauswertung hat das BAG bei der Universität Lausanne und der Fachhochschule Nordwestschweiz in Auftrag gegeben. Sie wurde im Januar 2026 veröffentlicht.
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit, Pilotversuche mit Cannabis: https://www.bag.admin.ch
- Züri Can, aktueller Stand, Universität Zürich: https://www.zurican.uzh.ch/de/Aktuellerstand.html
- Stadt Zürich, Hintergrund und Forschung zu Züri Can: https://www.stadt-zuerich.ch
- Infodrog, Dossier Cannabispolitik: https://www.infodrog.ch
Gut zu wissen
Unsere CBD Produkte sind weder Arzneimittel noch Lebensmittel. Die CBD Öle werden als chemische Produkte in Verkehr gebracht, der CBD Sport Balsam als kosmetisches Mittel und die Tieröle als Ergänzungsfuttermittel. Wir geben keine Anwendungs-, Einnahme- oder Dosierungsempfehlungen und keine Heilversprechen ab. Massgebend sind ausschliesslich die Angaben auf dem Etikett des jeweiligen Produkts.
Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und stellen keine medizinische Beratung dar. Die Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.
Aktualisiert am 21. September 2026
