Klarheit: CBD ist kein Betäubungsmittel. Der EU-Gerichtshof urteilte am 19.11.2020
Der Europäische Gerichtshof hat letzten Donnerstag ein richtungsweisendes Urteil zum freien Warenverkehr mit CBD gesprochen. Im Zuge eines Verfahrens über die Vermarktung von CBD-Produkten stellte der Gerichtshof fest: „das in Rede stehende CBD kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden.“ Luzern 23.11.2020. Weiter schreibt der EuGH nach seinem Urteil vom 19.11.2020 in seiner diesbezüglichen Pressemeldung: „Nach …
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